Abfälle bestehen aus unterschiedlicher Zusammensetzung und Herkunft, sie werden In der Abfall-Verzeichnis-Verordnung (AVV) in entsprechende Abfallarten kategorisiert.
In der AVV sind eindeutige Abfall-Bezeichnungen definiert, gleichzeitig werden Abfälle in die jeweilige Abfallgefährdung eingestuft.
Flüssige Abfälle, Übersicht nach der Verordnung über das das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV)
AVV Altöle
12 01 06 - halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
12 01 07 - halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
12 01 10 - synthetische Bearbeitungsöle
13 01 01 - Hydrauliköle, die PCB enthalten
13 01 09 - chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
13 01 10 - nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis